Erster Titel - Bundesentschädigungsgesetz (BEG)

G. v. 18.09.1953 BGBl. I S. 1387; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 5 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 251-1 Entschädigung Bereinigung von DDR-Unrecht
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Neunter Abschnitt Entschädigungsorgane und Verfahren
Erster Titel Entschädigungsorgane
§ 173
§ 174

Neunter Abschnitt Entschädigungsorgane und Verfahren

Erster Titel Entschädigungsorgane

§ 173



Entschädigungsorgane sind

1.
die Entschädigungsbehörden der Länder,

2.
die Entschädigungsgerichte.

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§ 174



Das Entschädigungsverfahren gliedert sich in

1.
das Verfahren bei den Entschädigungsbehörden,

2.
das Verfahren vor den Entschädigungsgerichten, soweit das Verfahren bei den Entschädigungsbehörden keine Erledigung gefunden hat.



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