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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

§ 3 - Verordnung zur Übertragung gefahrgutrechtlicher Ermächtigungen auf den Bundesminister für Verkehr (BMVGefahrgutRÜV k.a.Abk.)

V. v. 12.09.1985 BGBl. I S. 1918; aufgehoben durch Artikel 33 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 19.09.1985; FNA: 9241-23-11 Güterbeförderung
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§ 3



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter auch im Land Berlin.

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Zitierungen von § 3 Verordnung zur Übertragung gefahrgutrechtlicher Ermächtigungen auf den Bundesminister für Verkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BMVGefahrgutRÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMVGefahrgutRÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BMVGefahrgutRÜV
... Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und nach § 5 Abs. 2 und 3 und von allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach ...