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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben
§ 3 - Verordnung zur Übertragung gefahrgutrechtlicher Ermächtigungen auf den Bundesminister für Verkehr (BMVGefahrgutRÜV k.a.Abk.)
V. v. 12.09.1985 BGBl. I S. 1918; aufgehoben durch Artikel 33 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 19.09.1985; FNA: 9241-23-11 Güterbeförderung
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Geltung ab 19.09.1985; FNA: 9241-23-11 Güterbeförderung
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§ 3
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter auch im Land Berlin.
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Zitierungen von § 3 Verordnung zur Übertragung gefahrgutrechtlicher Ermächtigungen auf den Bundesminister für Verkehr
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BMVGefahrgutRÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMVGefahrgutRÜV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BMVGefahrgutRÜV
... Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und nach § 5 Abs. 2 und 3 und von allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach ...
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