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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben
Verordnung zur Übertragung gefahrgutrechtlicher Ermächtigungen auf den Bundesminister für Verkehr (BMVGefahrgutRÜV k.a.Abk.)
V. v. 12.09.1985 BGBl. I S. 1918; aufgehoben durch Artikel 33 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 19.09.1985; FNA: 9241-23-11 Güterbeförderung
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Geltung ab 19.09.1985; FNA: 9241-23-11 Güterbeförderung
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Eingangsformel
Auf Grund des § 3 Abs. 3 und des § 5 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2121) wird von der Bundesregierung verordnet:
§ 1
Die Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und nach § 5 Abs. 2 und 3 und von allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter wird auf den Bundesminister für Verkehr übertragen.
§ 2
(weggefallen)
§ 3
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter auch im Land Berlin.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4020/index.htm