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BMVGefahrgutRÜV
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§ 3
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§ 3 - Verordnung zur Übertragung gefahrgutrechtlicher Ermächtigungen auf den Bundesminister für Verkehr (BMVGefahrgutRÜV
k.a.Abk.
)
V. v. 12.09.1985
BGBl. I S. 1918
; aufgehoben durch
Artikel 33
G. v. 19.09.2006
BGBl. I S. 2146
Geltung ab 19.09.1985; FNA: 9241-23-11
Güterbeförderung
1 weitere Fassung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
§ 2
←
→
§ 4
§ 3
§ 3 wird in
1 Vorschrift zitiert
Diese Verordnung gilt nach § 14 des
Dritten Überleitungsgesetzes
in Verbindung mit §
14
des
Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter
auch im Land Berlin.
§ 2
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→
§ 4
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Zitierungen von
§ 3 Verordnung zur Übertragung gefahrgutrechtlicher Ermächtigungen auf den Bundesminister für Verkehr
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BMVGefahrgutRÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMVGefahrgutRÜV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 BMVGefahrgutRÜV
... Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach §
3
Abs. 1 und 2 und nach § 5 Abs. 2 und 3 und von allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach ...
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