Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 3 - Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
Artikel 1 V. v. 21.06.2000 BGBl. I S. 918; aufgehoben durch § 13 V. v. 21.12.2011 BGBl. I S. 3120
Geltung ab 01.07.2000; FNA: 9241-34-1 Güterbeförderung
| |
Geltung ab 01.07.2000; FNA: 9241-34-1 Güterbeförderung
| |
§ 3 Fachliche Eignung
§ 3 wird in 5 Vorschriften zitiert
Fachlich geeignet im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes ist, wer über die Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den Sachgebieten, die im Anhang I unter Ziffer I der Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über die Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer (ABl. EG Nr. L 124 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 98/76/EG des Rates vom 1. Oktober 1998 (ABl. EG Nr. L 277 S. 17), in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind.
Zitierungen von § 3 GBZugV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GBZugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GBZugV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 GBZugV Fachkundeprüfung
... Die fachliche Eignung im Sinne des § 3 wird durch eine Prüfung nachgewiesen, die sich aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls ...
§ 6 GBZugV Gleichwertige Abschlussprüfungen (vom 08.11.2006)
... Eignung anerkennen, wenn die erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten, die sich aus § 3 ergeben, Gegenstand der Abschlussprüfung sind. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau ...
§ 7 GBZugV Anerkennung leitender Tätigkeit
... erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben, die sich aus § 3 ergeben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger ...
§ 9 GBZugV Erlaubnisantrag
... nach § 2 Abs. 2 und 3, e) der Nachweis der fachlichen Eignung nach § 3 , 2. für die Personen, die zur Führung der ...
Zitat in folgenden Normen
Zehnte Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsgesetz (10. ÄndVGüKG)
V. v. 21.06.2000 BGBl. I S. 918
Artikel 4 10. ÄndVGüKG Inkrafttreten und Außerkrafttreten
... und Außerkrafttreten, Erlass der neuen Prüfungsordnung (1) Artikel 1 §§ 3 bis 8 treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2000 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4029/a56471.htm