Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Anlage 2 - Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
Artikel 1 V. v. 21.06.2000 BGBl. I S. 918; aufgehoben durch § 13 V. v. 21.12.2011 BGBl. I S. 3120
Geltung ab 01.07.2000; FNA: 9241-34-1 Güterbeförderung
| |
Geltung ab 01.07.2000; FNA: 9241-34-1 Güterbeförderung
| |
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3) Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 2000 S. 924 - 925)
Anzeige
Zitierungen von Anlage 2 GBZugV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GBZugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GBZugV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 GBZugV Finanzielle Leistungsfähigkeit
... oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 2 (Zusatzbescheinigung). Absatz 2 Nr. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (4) Im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4029/a56486.htm