Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 26.04.1991 BGBl. I S. 1179
Geltung ab 26.04.1991; FNA: 1103-4-9 Bundesregierung
Eingangsformel
I.
II.
III.

Eingangsformel



Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

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I.



Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit die Zuständigkeit für Wein, Likörwein, Schaumwein sowie weinhaltige Getränke (einschließlich Überwachung) übertragen.

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II.



Rechtsvorschriften auf diesem Zuständigkeitsgebiet werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit erlassen.

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III.



Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.



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