Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.02.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 4 - Erste Analysenverordnung (1. AnalyseV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.1973 BGBl. 1974 I S. 33; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.02.2016 BGBl. I S. 198
Geltung ab 09.01.1974; FNA: 772-1-1-1 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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§ 4



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 16 des Textilkennzeichnungsgesetzes auch im Land Berlin.



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