Eingangsformel - Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)

V. v. 28.04.1982 BGBl. I S. 562; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 07.12.2020 BGBl. I S. 2760
Geltung ab 13.05.1982; FNA: 751-1-4 Kernenergie
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Eingangsformel



Auf Grund des § 21b Abs. 3 in Verbindung mit § 54 des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl. I S. 3053) von denen § 21b Abs. 3 durch Gesetz vom 20. August 1980 (BGBl. I S. 1556) eingefügt worden ist und § 54 durch das gleiche Gesetz geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:



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