interne Verweise§ 24 EnSiG Preisanpassungsrechte bei verminderten Gasimporten (vom 12.07.2022) ... Notfallstufe erfolgen und unter der Voraussetzung, dass die Optionen in den §§ 29 und 26 geprüft wurden und das Ergebnis dokumentiert ist. Mit der Feststellung durch die ... unterliegen, anzuwenden. (8) Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 26 dürfen die Preisanpassungsrechte nach Absatz 1 Satz 3 nicht mehr angewendet werden. ... werden. Absatz 4 Satz 2 bis 6 ist nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 26 mit der Maßgabe anzuwenden, dass vier Wochen nach Aufhebung der Feststellung nach Absatz 1 ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Änderung der GaspreisanpassungsverordnungV. v. 19.09.2022 BAnz AT 19.09.2022 V2
Verordnung zur Aufhebung der GaspreisanpassungsverordnungV. v. 03.10.2022 BAnz AT 03.10.2022 V1
Zitat in folgenden NormenEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Artikel 4 GasVReG Änderung des Energiesicherungsgesetzes ... Nach der der Angabe zu § 25 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 26 Saldierte Preisanpassung; Verordnungsermächtigung § 27 Beschränkung ... eines Krisenfalls; Verordnungsermächtigung". d) Die Angabe zu dem bisherigen § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 31 Inkrafttreten". 3. § 1 ... Notfallstufe erfolgen und unter der Voraussetzung, dass die Optionen in den §§ 29 und 26 geprüft wurden und das Ergebnis dokumentiert ist. Mit der Feststellung durch die ... Absatz 8 wird angefügt: „(8) Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 26 dürfen die Preisanpassungsrechte nach Absatz 1 Satz 3 nicht mehr angewendet werden. Absatz 4 ... mehr angewendet werden. Absatz 4 Satz 2 bis 6 ist nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 26 mit der Maßgabe anzuwenden, dass vier Wochen nach Aufhebung der Feststellung nach Absatz 1 ... Preises nachvollziehbar darlegen." 9. Nach § 25 werden die folgenden §§ 26 bis 30 eingefügt: „§ 26 Saldierte Preisanpassung; ... 9. Nach § 25 werden die folgenden §§ 26 bis 30 eingefügt: „ § 26 Saldierte Preisanpassung; Verordnungsermächtigung (1) Die Bundesregierung wird ... 5 Satz 1 sowie die §§ 11 und 12 entsprechend anzuwenden. 10. Der bisherige § 26 wird § ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV)
V. v. 08.08.2022 BAnz AT 08.08.2022 V1; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 03.10.2022 BAnz AT 03.10.2022 V1
Eingangsformel GasPrAnpV ... Grund des § 26 Absatz 1 in Verbindung mit den Absätzen 2, 3 und 7 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), der durch Artikel 4 Nummer 9 des Gesetzes vom 8. Juli ...
§ 2 GasPrAnpV Anspruch auf finanziellen Ausgleich (vom 20.09.2022) ... der erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure im Sinne des § 26 Absatz 5 des Energiesicherungsgesetzes haben einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung nach ...
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