interne Verweise§ 5 BMVergV (vom 23.07.2009) ... Als Mehrarbeitsstunde im Sinne der §§ 3 und 4 Absatz 1 und 2 sowie § 4a gilt die volle Zeitstunde. Hiervon abweichend wird eine Stunde Dienst in Bereitschaft nur ...
Zitat in folgenden NormenPost-Arbeitszeitverordnung (PostAZV)
V. v. 09.12.2003 BGBl. I S. 2495; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 276
§ 9 PostAZV Lebensarbeitszeitkonten (vom 01.01.2016) ... Für die Ermittlung der Höhe der Abgeltung sind § 4 Absatz 1 und § 4a der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung entsprechend anzuwenden. (3) Die näheren Einzelheiten zur Führung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2050
Artikel 1 9. BMVergVÄndV ... 2. im höheren Dienst 27,38 Euro." 6. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a (1) Teilzeitbeschäftigte erhalten ... 6. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a (1) Teilzeitbeschäftigte erhalten bis zur Erreichung der regelmäßigen ... 3, 4 Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§§ 3 und 4 Absatz 1 und 2 sowie § 4a " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Bei ...
Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG
V. v. 07.12.2015 BGBl. I S. 2204
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