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Zitierungen von § 16a PodAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16a PodAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PodAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16b PodAPrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat (vom 01.10.2023)
... ein Fragerecht zu. (5) Für den praktischen Teil der Kenntnisprüfung gilt § 16a Absatz 3 Satz 2 bis 13 entsprechend. (6) Die Kenntnisprüfung soll mindestens zweimal jährlich ...
§ 16c PodAPrV Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen (vom 01.03.2020)
... Feststellung wesentlicher Unterschiede, die zur Auferlegung von Anpassungsmaßnahmen nach den §§ 16a oder 16b führen, ist den Antragstellern ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erteilen, ... 3 Satz 7 des Podologengesetzes erworben haben. (3) Die Prüfungen nach § 16a Absatz 3 und § 16b Absatz 3 finden in Form einer staatlichen Prüfung vor einer staatlichen ... von sechs Monaten nach der Entscheidung nach Absatz 1 ablegen können. Soweit in den §§ 16a und 16b nichts anderes bestimmt ist, gelten die §§ 8, 11 bis 14 für die ...
Anlage 5a PodAPrV (zu § 16a Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang (vom 23.04.2016)
Anlage 5b PodAPrV (zu § 16a Absatz 3) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung (vom 23.04.2016)
Anlage 6 PodAPrV (zu § 16b Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang *) (vom 23.04.2016)
... nicht konsolidiert: 6. In den Anlagen 6 und 7 wird jeweils die Angabe „§ 16a " durch die Angabe „§ 16b" ...
Anlage 7 PodAPrV (zu § 16b Absatz 7) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung *) (vom 23.04.2016)
... nicht konsolidiert: 6. In den Anlagen 6 und 7 wird jeweils die Angabe „§ 16a " durch die Angabe „§ 16b" ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 29 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
... Dienstleistungserbringung zu entscheiden." 2. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise ... 2. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der ... 16 Absatz 5 Satz 1 oder Satz 2 abgelegt werden kann." 3. Der bisherige § 16a wird § 16b und Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Für den ... gefasst: „(5) Für den praktischen Teil der Kenntnisprüfung gilt § 16a Absatz 3 Satz 2 bis 12 entsprechend." 4. Der bisherige § 16b wird § 16c ... durch die Wörter „von Anpassungsmaßnahmen nach den §§ 16a oder 16b" ersetzt. bb) In Nummer 1 wird das Komma und werden die Wörter ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „Die Kenntnisprüfung nach § 16a Absatz 3 findet" durch die Wörter „Die Prüfungen nach § 16a Absatz 3 und ... nach § 16a Absatz 3 findet" durch die Wörter „Die Prüfungen nach § 16a Absatz 3 und § 16b Absatz 3 finden" ersetzt. bb) In Satz 2 wird vor dem ... werden die Wörter „diesem Abschnitt" durch die Wörter „den §§ 16a und 16b" und wird das Wort „Prüfung" durch das Wort ... 5 werden die folgenden Anlagen 5a und 5b eingefügt: „Anlage 5a (zu § 16a Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang  ... die Teilnahme am Anpassungslehrgang (BGBl. 2016 I S. 938)] Anlage 5b (zu § 16a Absatz 3) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung  ... (BGBl. 2016 I S. 939)] 6. In den Anlagen 6 und 7 wird jeweils die Angabe „§ 16a " durch die Angabe „§ 16b" ...

Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Artikel 11 HeilbPrüfMV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
... absehbarer Zeit nicht behoben werden können". 6. § 16a wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 Satz 12 wird folgender Satz ...