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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FachkEinkPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FachkEinkPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FachkEinkPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 4 FachkEinkPrV Weitere Prüfung
... oder danach die Prüfung in dem weiteren Prüfungsbereich gemäß § 3 Abs.3 abzulegen. § 3 Abs. 6, § 8 Abs. 4 und § 9 Abs. 1 gelten entsprechend. ... in dem weiteren Prüfungsbereich gemäß § 3 Abs.3 abzulegen. § 3 Abs. 6, § 8 Abs. 4 und § 9 Abs. 1 gelten entsprechend. Über das Ergebnis dieser ...
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