Eingangsformel - BMF-Zuständigkeitsanordnung - Beihilfe - (ZustAO Beih)

A. v. 27.01.2000 BGBl. I S. 1209; zuletzt geändert durch A. v. 25.10.2001 BGBl. I S. 3227
Geltung ab 01.02.2000; FNA: 2030-14-112 Beamte

Eingangsformel



Im Namen und im Einvernehmen mit

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dem Chef des Bundespräsidialamtes,

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dem Direktor beim Deutschen Bundestag,

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dem Direktor des Bundesrates,

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der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts,

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dem Chef des Bundeskanzleramtes,

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der Präsidentin des Bundesrechnungshofs,

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dem Auswärtigen Amt,

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dem Bundesministerium des Innern,

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dem Bundesministerium der Justiz,

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dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,

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dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,

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dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung,

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dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,

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dem Bundesministerium für Gesundheit,

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dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

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dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,

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dem Bundesministerium für Bildung und Forschung,

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dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,

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dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,

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dem Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien,

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der Deutschen Bibliothek,

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der Stiftung Preußischer Kulturbesitz,

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der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

ordne ich gemäß § 17 Abs. 5 der Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes vom 10. Juli 1995 (GMBl. S. 470) und des § 174 Abs. 3 sowie § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675), in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654), Folgendes an:



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