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Anlage 4 - Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV)

neugefasst durch B. v. 21.01.2022 BGBl. I S. 118, 744
Geltung ab 01.03.1977; FNA: 751-1-2 Kernenergie
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Anlage 4 (zu § 8a Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2, § 12 Absatz 1) Aktivitätsabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der Regeldeckungssumme für die Beförderung von Kernmaterialien, für sonstige Kernanlagen und Kernanlagen in Stilllegung in Millionen Euro



Gesamtaktivität, angegeben in Vielfachen der Freigrenzen1
nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 der Strahlenschutzverordnung
Erhöhungsbeträge
vom 1012fachen bis zum 1013fachen bis 10
vom 1013fachen bis zum 1014fachen 10 bis 30
vom 1014fachen bis zum 1015fachen 30 bis 70
vom 1015fachen bis zum 1016fachen 70 bis 140
vom 1016fachen bis zum 1017fachen 140 bis 280
über dem 1017fachen 280 bis 460
1 Ist die Bestimmung des Vielfachen der Freigrenzen wegen
der Besonderheit des Einzelfalls nicht oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so beträgt die
Freigrenze für die Ermittlung der Gesamtaktivität
5 Kilobecquerel.






 

Frühere Fassungen von Anlage 4 AtDeckV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.01.2022 (27.01.2022)Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
vom 20.01.2022 BGBl. I S. 73

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 AtDeckV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AtDeckV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtDeckV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8a AtDeckV Beförderung von Kernmaterialien (vom 02.01.2022)
... genehmigten Masse von mehr als 250 Kilogramm befördert werden, 2. gemäß Anlage 4 , wenn die genehmigte Gesamtaktivität im Verlauf der Beförderung das 1012fache der ... Fassung überschreitet. Die Erhöhungsbeträge nach Anlage 3 und Anlage 4 sind getrennt zu ermitteln und sodann mit dem Betrag von 80 Millionen Euro zu einer ...
§ 11 AtDeckV Sonstige Kernanlagen (vom 02.01.2022)
... Masse von mehr als 250 Kilogramm umgegangen werden darf, 2. gemäß Anlage 4 , wenn die genehmigte Gesamtaktivität der Anlage das 1012fache der Freigrenzen nach ... überschreitet. Die Erhöhungsbeträge nach Anlage 3 und Anlage 4 sind getrennt zu ermitteln und sodann mit dem Betrag in Höhe von 70 Millionen Euro zu einer ...
§ 12 AtDeckV Stilllegung von Kernanlagen (vom 02.01.2022)
... um den Betrag, der sich nach Maßgabe der in der Anlage noch vorhandenen Aktivität nach Anlage 4 bestimmt. (2) Sofern die Bestimmung der Aktivität wegen der Besonderheit des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 73, 106
Artikel 1 AtDeckVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
...  „Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6". 2. § 3 Absatz 2 Satz 1 wird wie ... Masse von mehr als 250 Kilogramm befördert werden, 2. gemäß Anlage 4 , wenn die genehmigte Gesamtaktivität im Verlauf der Beförderung das 1012fache der ... geltenden Fassung überschreitet. Die Erhöhungsbeträge nach Anlage 3 und Anlage 4 sind getrennt zu ermitteln und sodann mit dem Betrag von 80 Millionen Euro zu einer ... Masse von mehr als 250 Kilogramm umgegangen werden darf, 2. gemäß Anlage 4 , wenn die genehmigte Gesamtaktivität der Anlage das 1012fache der Freigrenzen nach ... überschreitet. Die Erhöhungsbeträge nach Anlage 3 und Anlage 4 sind getrennt zu ermitteln und sodann mit dem Betrag in Höhe von 70 Millionen Euro zu einer ... um den Betrag, der sich nach Maßgabe der in der Anlage noch vorhandenen Aktivität nach Anlage 4 bestimmt. (2) Sofern die Bestimmung der Aktivität wegen der Besonderheit des ... dieser Verordnung zu erfolgen hat." 14. Der Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 bis 6 angefügt: „Anlage 3 (zu § 8a Absatz 1, § 9 Absatz 1, § ... vorhandene Massengehalt dieser Stoffe maßgeblich. Anlage 4 (zu § 8a Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2, § 12 Absatz 1) ...