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§ 28 - Heimarbeitsgesetz (HAG k.a.Abk.)
G. v. 14.03.1951 BGBl. I S. 191; zuletzt geändert durch Artikel 51 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 804-1 Heimarbeit
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 804-1 Heimarbeit
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§ 28
§ 28 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Auftraggeber, Zwischenmeister, Beschäftigte und fremde Hilfskräfte haben den mit der Entgeltfestsetzung oder Entgeltprüfung beauftragten Stellen auf Verlangen Auskunft über alle die Entgelte berührenden Fragen zu erteilen und hierbei auch außer den Entgeltbelegen (§ 9) Arbeitsstücke, Stoffproben und sonstige Unterlagen für die Entgeltfestsetzung oder Entgeltprüfung vorzulegen. Die mit der Entgeltfestsetzung oder Entgeltprüfung beauftragten Stellen können Erhebungen über Arbeitszeiten für einzelne Arbeitsstücke anstellen oder anstellen lassen.
(2) Der in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte kann von seinem Auftraggeber verlangen, daß ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Entgelts erläutert wird.
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Zitierungen von § 28 Heimarbeitsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 HAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 32a HAG Sonstige Ordnungswidrigkeiten
... (§ 8), die Entgeltbelege (§ 9) oder die Auskunftspflicht über die Entgelte (§ 28 Abs. 1) zuwiderhandelt, 2. einer vollziehbaren Anordnung zum Schutz der ...
Zitat in folgenden Normen
Entgeltfortzahlungsgesetz
Artikel 53 G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1065; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746
§ 10 EntgFG Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heimarbeit
... in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Zuschläge sind die §§ 23 bis 25, 27 und 28 des Heimarbeitsgesetzes, auf die in Absatz 1 dem Zwischenmeister gegenüber vorgesehenen ...
Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
neugefasst durch B. v. 27.01.1976 BGBl. I S. 221; zuletzt geändert durch Artikel 435 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
§ 5 1. HAGDV Verfahren vor den Heimarbeitsausschüssen allgemein
... Arbeitszeiten für einzelne Arbeitsstücke anzustellen oder anstellen zu lassen (§ 28 HAG), beschließt der Heimarbeitsausschuß im Einzelfall. Die Sätze 2 bis 6 gelten ...
§ 10 1. HAGDV Führen von Entgeltbüchern
... Entgeltbeleg im Sinne der §§ 9, 11 und 28 HAG ist in der Regel ein Entgeltbuch, das die in § 12 vorgeschriebenen Angaben enthält. ...
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