Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben

IV. - Kartoffelstärkeprämienverordnung (KartStPrV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 17.07.1997 BGBl. I S. 1815, 2032; aufgehoben durch Artikel 4 Nr. 1 V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1
Geltung ab 05.09.1976; FNA: 7847-11-4-21 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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IV. Schlussvorschriften
§ 12 Übergangsregelung
§ 13 (Inkrafttreten)

IV. Schlussvorschriften

§ 12 Übergangsregelung



Die Vorschriften dieser Verordnung sind in der am 9. Dezember 2004 geltenden Fassung auf Anträge, die sich auf vor dem 1. Januar 2005 beginnende Wirtschaftsjahre oder Prämienzeiträume beziehen, weiter anzuwenden.

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§ 13 (Inkrafttreten)






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