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§ 15 - Biostoffverordnung (BioStoffV)

Artikel 1 V. v. 27.01.1999 BGBl. I S. 50; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2514
Geltung ab 01.04.1999; FNA: 805-3-6 Arbeitsschutz
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§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge



Für den Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 2 Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen enthält, in der jeweils geltenden Fassung. Dies gilt auch für Tätigkeiten nach § 2 Abs. 4 sowie für den in § 2 Abs. 8 genannten Personenkreis.





 

Frühere Fassungen von § 15 BioStoffV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.12.2008Artikel 3 Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
vom 18.12.2008 BGBl. I S. 2768
aktuell vorher 09.03.2007Artikel 2 Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
vom 06.03.2007 BGBl. I S. 261
aktuellvor 09.03.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 15 BioStoffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 BioStoffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BioStoffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BioStoffV Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1
... §§ 10 bis 16, ausgenommen § 10 Abs. 1, 3 und 4 und § 14 Abs. 1, gelten nicht, wenn nach dem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2768
Artikel 3 ArbMedVVEV Änderung der Biostoffverordnung
... Vorsorge" ersetzt. b) In Satz 4 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3 Satz 2" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 der in Satz 3 genannten ... „§ 7 Abs. 1 der in Satz 3 genannten Verordnung" ersetzt. 3. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge  ... ersetzt. 3. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge Für den Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...

Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
V. v. 06.03.2007 BGBl. I S. 261
Artikel 2 LärmVibrationsArbSchVEinfV Änderung der Biostoffverordnung
... Arbeitsstoff" das Wort „(Spezies)" eingefügt. 4a. § 15 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 wird in Satz 2 der abschließende ... zu dokumentieren." 5. In § 15a Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4" durch die Angabe „§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3" ersetzt. ... 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4" durch die Angabe „§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3" ersetzt. 6. § 15a Abs. 4 wird wie folgt gefasst: ... wird wie folgt gefasst: „(4) Die Durchführung der Untersuchung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ist Voraussetzung für die Ausübung der in Absatz 1 genannten ... Tätigkeiten." 7. In § 15a Abs. 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 4" durch die Angabe „§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4" ersetzt.  ... Abs. 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 4" durch die Angabe „§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4" ersetzt. 8. In § 17 Abs. 4 wird das Wort ...
Artikel 3 LärmVibrationsArbSchVEinfV Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung
... Vorsorge sicherzustellen. Diese umfasst die in § 8, § 12 Abs. 2a, § 15 und § 15a in Verbindung mit Anhang IV der Biostoffverordnung genannten Regelungen und ...