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§ 5 - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

G. v. 16.03.2005 BGBl. I S. 762; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Geltung ab 13.08.2005; FNA: 2129-43 Umweltschutz
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§ 5 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 5 ElektroG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.05.2013Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
vom 03.05.2013 BGBl. I S. 1110
aktuell vorher 01.07.2006§ 25 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
vom 16.03.2005 BGBl. I S. 762
aktuellvor 01.07.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 ElektroG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1110
Artikel 1 ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 Satz 3 sowie die §§ 5 und 25 Absatz 2 werden aufgehoben. 2. § 23 wird wie folgt geändert:  ...