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§ 25 - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

G. v. 16.03.2005 BGBl. I S. 762; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Geltung ab 13.08.2005; FNA: 2129-43 Umweltschutz
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§ 25 Inkrafttreten


§ 25 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2006 ElektroG § 5 (neu), mWv. 31. Dezember 2006 § 12 (neu)

(1) § 6 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1, die §§ 15 und 16 Abs. 1 sowie die §§ 17 bis 22 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) (aufgehoben)

(3) § 12 tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.

(4) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 13. August 2005 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. März 2005.





 

Frühere Fassungen von § 25 ElektroG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.05.2013Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
vom 03.05.2013 BGBl. I S. 1110

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 25 ElektroG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1110
Artikel 1 ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 Satz 3 sowie die §§ 5 und 25 Absatz 2 werden aufgehoben. 2. § 23 wird wie folgt geändert: a) ...