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§ 1 - Orthoptistengesetz (OrthoptG)

G. v. 28.11.1989 BGBl. I S. 2061; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.02.2021 BGBl. I S. 274
Geltung ab 01.01.1990; FNA: 2124-17 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 1



(1) Wer die Berufsbezeichnung "Orthoptistin" oder "Orthoptist" führen will, bedarf der Erlaubnis.

(2) Orthoptistinnen und Orthoptisten, die Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, führen die Berufsbezeichnung nach Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und Nachprüfung nach diesem Gesetz. Gleiches gilt für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt.





 

Frühere Fassungen von § 1 OrthoptG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.12.2007Artikel 21 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
vom 02.12.2007 BGBl. I S. 2686

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 OrthoptG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 OrthoptG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OrthoptG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 OrthoptG (vom 23.04.2016)
... Die Erlaubnis nach § 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller 1. die vorgeschriebene Ausbildung ... zu wählen. (3) Für Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 anstreben, gilt die Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 1 als erfüllt, wenn aus einem ...
§ 2b OrthoptG (vom 23.04.2016)
... der Schweiz über 1. den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis nach § 1 Absatz 1, die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind, 2. den Verzicht auf die ...
§ 8 OrthoptG (vom 01.03.2020)
... das Nähere über die staatliche Prüfung und die Urkunde für die Erlaubnis nach § 1 zu regeln. In der Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, daß bei der Zulassung ... 4. das Verfahren über die Voraussetzungen zur Dienstleistungserbringung gemäß § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 8a dieses Gesetzes, 5. die Regelungen zu Durchführung und ...
§ 8a OrthoptG (vom 04.03.2021)
... Maßnahme mangels deutscher Berufserlaubnis jedoch nicht erlassen werden kann. § 1 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Wer im Sinne des Absatzes 1 Dienstleistungen erbringen ... die im Geltungsbereich dieses Gesetzes den Beruf des Orthoptisten auf Grund einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 ausüben, sind auf Antrag für Zwecke der Dienstleistungserbringung in einem anderen ... Tätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation verfügen. § 1 Abs. 2 Satz 3 gilt ...
§ 8c OrthoptG (vom 07.12.2007)
... dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, so hat die zuständige Behörde ...
§ 9 OrthoptG (vom 07.12.2007)
... Die Entscheidung nach § 1 Abs. 1 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller die ...
§ 10 OrthoptG
... Ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis nach § 1 die Berufsbezeichnung Orthoptistin oder Orthoptist führt. (2) Die ...
§ 11 OrthoptG
... staatliche Anerkennung als Orthoptistin oder Orthoptist gilt als Erlaubnis nach § 1. (2) Eine Ausbildung, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Grund landesrechtlicher ... die bestandene Prüfung ein Zeugnis besitzt, erhält auf Antrag eine Erlaubnis nach § 1 , wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorliegen. (4) Wer beim ... beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 die Erlaubnis nach § 1 , wenn er innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche ...
§ 11a OrthoptG
... oder eine einer solchen Erlaubnis gleichgestellte Erlaubnis gilt als Erlaubnis nach § 1. (2) Eine vor dem 1. September 1991 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages ... wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorliegen, eine Erlaubnis nach § 1 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (OrthoptAPrV)
V. v. 21.03.1990 BGBl. I S. 563; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
§ 16 OrthoptAPrV Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (vom 23.04.2016)
... Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 des Orthoptistengesetzes beantragen, können zum Nachweis, daß die Voraussetzungen nach ... Monate zurückliegt. (2) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Orthoptistengesetzes beantragen, können zum Nachweis, dass die Voraussetzungen ...
§ 16a OrthoptAPrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 01.10.2023)
... Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 des Orthoptistengesetzes beantragen, haben einen Anpassungslehrgang nach Absatz 2 zu absolvieren oder eine ...
§ 16b OrthoptAPrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat (vom 01.10.2023)
... Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 des Orthoptistengesetzes beantragen, haben einen Anpassungslehrgang nach Absatz 2 zu absolvieren, der mit einer ...
§ 16c OrthoptAPrV Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen (vom 01.03.2020)
... hat über Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis als Orthoptistin oder Orthoptist nach § 1 Absatz 1 des Orthoptistengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4 des Orthoptistengesetzes kurzfristig, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 21 HeilbAnerkRUG Änderung des Orthoptistengesetzes
... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... wie folgt gefasst: „(3) Für Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 anstreben, gilt die Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 1 als erfüllt, wenn aus einem in ... das Verfahren über die Voraussetzungen zur Dienstleistungserbringung gemäß § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 8a dieses Gesetzes." 8. In § 8 wird nach ... Maßnahme mangels deutscher Berufserlaubnis jedoch nicht erlassen werden kann. § 1 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Wer im Sinne des Absatzes 1 Dienstleistungen ... Geltungsbereich dieses Gesetzes den Beruf des Orthoptisten auf Grund einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 ausüben, sind auf Antrag für Zwecke der Dienstleistungserbringung in einem ... jeweiligen Tätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation verfügen. § 1 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. § 8b Die zuständigen ... dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, so hat die zuständige Behörde ...
Artikel 22 HeilbAnerkRUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten
... 4 werden wie folgt gefasst: „(2) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Orthoptistengesetzes beantragen, können zum Nachweis, dass die Voraussetzungen ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 19 EURLHuGBUG Änderung des Orthoptistengesetzes
... Schweiz über 1. den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis nach § 1 Absatz 1, die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind, 2. den Verzicht auf die ...
Artikel 20 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten
... Europäischen Wirtschaftsraum (1) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 des Orthoptistengesetzes beantragen, haben einen Anpassungslehrgang nach Absatz 2 zu ...

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 9 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten
... aus einem Drittstaat (1) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 des Orthoptistengesetzes beantragen, haben einen Anpassungslehrgang nach Absatz 2 zu ... über Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis als Orthoptistin oder Orthoptist nach § 1 Absatz 1 des Orthoptistengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 2, 3 oder Absatz 4 des ...