Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Anlage 1 - Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)
V. v. 04.11.2004 BGBl. I S. 2778; aufgehoben durch § 11 V. v. 17.12.2014 BAnz AT 23.12.2014 V1
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 7847-27-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
| |
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 7847-27-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
| |
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser
Wassererosionsgefährdungsklasse
Wassererosions- gefährdungsklasse | Bezeichnung | K * S 1) | K * S * R 2) | K * S * R * L 3) |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
CCWasser1 | Erosionsgefährdung | 0,3 - < 0,55 | 15 - < 27,5 | 30 - < 55 |
CCWasser2 | hohe Erosions- gefährdung | ≥ 0,55 | ≥ 27,5 | ≥ 55 |
---
- 1)
- Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, DIN - Deutsches Institut für Normung e. V., Februar 2005). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.
- 2)
- Der Regenerosivitätsfaktor R kann optional verwendet werden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.2 bzw. Tabelle C.1 gebietsspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.
- 3)
- Der Hanglängenfaktor L kann optional verwendet werden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.5 standortspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung V. v. 19. Februar 2009 BGBl. I S. 395 m.W.v. 28. Februar 2009
Frühere Fassungen von Anlage 1 DirektZahlVerpflV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 28.02.2009 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 19.02.2009 BGBl. I S. 395 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 DirektZahlVerpflV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 DirektZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DirektZahlVerpflV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 DirektZahlVerpflV Erosionsvermeidung (vom 01.01.2012)
... 1. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wasser die Anforderungen der Anlage 1 und 2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der ... die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 im Sinne der Anlage 1 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ... die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 im Sinne der Anlage 1 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 19.02.2009 BGBl. I S. 395
Artikel 1 2. DirektZahlVerpflVÄndV
... 1. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wasser die Anforderungen der Anlage 1 und 2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der ... Ackerfläche, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 im Sinne der Anlage 1 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ... Ackerfläche, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 im Sinne der Anlage 1 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ... die Angabe „Anlage 3" ersetzt. 3. Vor der Anlage werden folgende Anlagen 1 und 2 eingefügt: „Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3) ... 3. Vor der Anlage werden folgende Anlagen 1 und 2 eingefügt: „Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4209/a160067.htm