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Anlage 1 - Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser



Wassererosionsgefährdungsklasse


Wassererosions-
gefährdungsklasse
BezeichnungK * S 1) K * S * R 2) K * S * R * L 3)
12345
CCWasser1Erosionsgefährdung0,3 - < 0,55 15 - < 27,5 30 - < 55
CCWasser2hohe Erosions-
gefährdung
≥ 0,55 ≥ 27,5 ≥ 55


---
1)
Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, DIN - Deutsches Institut für Normung e. V., Februar 2005). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.
2)
Der Regenerosivitätsfaktor R kann optional verwendet werden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.2 bzw. Tabelle C.1 gebietsspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.
3)
Der Hanglängenfaktor L kann optional verwendet werden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.5 standortspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 DirektZahlVerpflV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.02.2009Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
vom 19.02.2009 BGBl. I S. 395

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 DirektZahlVerpflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 DirektZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlVerpflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 DirektZahlVerpflV Erosionsvermeidung (vom 01.01.2012)
...  1. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wasser die Anforderungen der Anlage 1 und 2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der ... die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 im Sinne der Anlage 1 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ... die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 im Sinne der Anlage 1 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 19.02.2009 BGBl. I S. 395
Artikel 1 2. DirektZahlVerpflVÄndV
...  1. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wasser die Anforderungen der Anlage 1 und 2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der ... Ackerfläche, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 im Sinne der Anlage 1 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ... Ackerfläche, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 im Sinne der Anlage 1 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ... die Angabe „Anlage 3" ersetzt. 3. Vor der Anlage werden folgende Anlagen 1 und 2 eingefügt: „Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3) ... 3. Vor der Anlage werden folgende Anlagen 1 und 2 eingefügt: „Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch ...