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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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Anlage 2 - Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)
V. v. 04.11.2004 BGBl. I S. 2778; aufgehoben durch § 11 V. v. 17.12.2014 BAnz AT 23.12.2014 V1
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 7847-27-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 7847-27-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind
Die Erosionsgefährdung durch Wind ist nach DIN 19706, Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, zu ermitteln.
Schema zur Vorgehensweise bei der Ermittlung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind
Winderosionsgefährdungsklasse
Winderosionsgefährdungsklasse | Bezeichnung | Stufe nach DIN 19706 *) |
1 | 2 | 3 |
CCWind | Erosionsgefährdung | Enat5 |
- *)
- Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wind nach Tabelle 3 bzw. Tabelle 8 der DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, DIN - Deutsches Institut für Normung e. V., Mai 2004). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung V. v. 19. Februar 2009 BGBl. I S. 395 m.W.v. 28. Februar 2009
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Frühere Fassungen von Anlage 2 DirektZahlVerpflV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.02.2009 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 19.02.2009 BGBl. I S. 395 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 DirektZahlVerpflV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 DirektZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DirektZahlVerpflV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 DirektZahlVerpflV Erosionsvermeidung (vom 01.01.2012)
... 2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der Anlage 2 zugrunde zu legen. In der Rechtsverordnung sind die Gebiete, die den ... Ackerfläche, die der Winderosionsgefährdungsklasse CCWind im Sinne der Anlage 2 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 19.02.2009 BGBl. I S. 395
Artikel 1 2. DirektZahlVerpflVÄndV
... 2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der Anlage 2 zugrunde zu legen. In der Rechtsverordnung sind die Gebiete, die den ... eine Ackerfläche, die der Winderosionsgefährdungsklasse CCWind im Sinne der Anlage 2 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ... Angabe „Anlage 3" ersetzt. 3. Vor der Anlage werden folgende Anlagen 1 und 2 eingefügt: „Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3) Bestimmung ... DIN 19708 Abschnitt 4.5 standortspezifisch zu ermitteln und anzuwenden. Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch ...
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