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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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§ 4a - Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)
V. v. 04.11.2004 BGBl. I S. 2778; aufgehoben durch § 11 V. v. 17.12.2014 BAnz AT 23.12.2014 V1
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 7847-27-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 7847-27-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 4a Schutz von Dauergrünland
Wer in
- 1.
- Überschwemmungsgebieten, die nach
- a)
- § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes oder Landesrecht festgesetzt oder
- b)
- § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes oder Landesrecht ermittelt, in Kartenform dargestellt und vorläufig gesichert
- 2.
- gesetzlich geschützten Biotopen nach
- a)
- § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes oder
- b)
- landesrechtlichen Regelungen,
- 3.
- Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung V. v. 20. Dezember 2010 eBAnz AT134 2010 V1 m.W.v. 1. Januar 2011
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Frühere Fassungen von § 4a DirektZahlVerpflV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2011 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung vom 20.12.2010 eBAnz AT134 2010 V1 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4a DirektZahlVerpflV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a DirektZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DirektZahlVerpflV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 20.12.2010 eBAnz AT134 2010 V1
Artikel 1 1. DirektZahlVerpflVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Schutz von Dauergrünland Wer in ... 1. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Schutz von Dauergrünland Wer in 1. Überschwemmungsgebieten, die ...
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