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§ 5b - Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)

§ 5b Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen



Wer landwirtschaftliche Flächen entlang von Wasserläufen bewirtschaftet, hat zur Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands die Anforderungen des § 3 Absatz 6 und 7, jeweils in Verbindung mit Absatz 8, der Düngeverordnung zu beachten, soweit sich die Anforderungen auf Düngemittel mit einem wesentlichen Nährstoffgehalt an Stickstoff beziehen.





 

Frühere Fassungen von § 5b DirektZahlVerpflV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
vom 20.12.2010 eBAnz AT134 2010 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5b DirektZahlVerpflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5b DirektZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlVerpflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 20.12.2010 eBAnz AT134 2010 V1
Artikel 1 1. DirektZahlVerpflVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
... Zeitpunkt erfüllt sein müssen." 2. Nach § 5a wird folgender § 5b eingefügt: „§ 5b Schaffung von Pufferzonen entlang von ... 2. Nach § 5a wird folgender § 5b eingefügt: „§ 5b Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen Wer landwirtschaftliche ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 03.01.2014 BAnz AT 06.01.2014 V1
Artikel 1 5. DirektZahlVerpflVÄndV
... AT144 2011 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 5b wird folgender § 5c eingefügt: „§ 5c Schutz des Grundwassers gegen ...