Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 13 - Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" (JMBStiftG k.a.Abk.)

§ 13 Berichterstattung



Die Stiftung legt regelmäßig einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre bisherige Tätigkeit und ihre Vorhaben vor.

Anzeige