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Zitierungen von § 6 Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 JMBStiftG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JMBStiftG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 JMBStiftG Beirat
... Nach Maßgabe der Satzung können stellvertretende Mitglieder berufen werden. § 6 Abs. 5 gilt entsprechend. (2) Der Beirat berät den Stiftungsrat und den Direktor ...
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