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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.06.2015 aufgehoben
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§ 8 - Schulmilch-Beihilfen-Verordnung (SchulMBhV k.a.Abk.)
V. v. 08.11.1985 BGBl. I S. 2099; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.05.2015 BGBl. I S. 827
Geltung ab 04.08.1985; FNA: 7847-11-4-51 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 04.08.1985; FNA: 7847-11-4-51 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 8 Höchstpreise, Mitteilungspflichten
Die nach Landesrecht zuständige Stelle setzt für beihilfefähige Erzeugnisse einen Höchstpreis fest. Sie übermittelt die jeweils gültigen Höchstpreise einschließlich einer Begründung an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms V. v. 10. März 2009 BGBl. I S. 491 m.W.v. 18. März 2009
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Frühere Fassungen von § 8 Schulmilch-Beihilfen-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.03.2009 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms vom 10.03.2009 BGBl. I S. 491 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 426 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 Schulmilch-Beihilfen-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SchulMBhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchulMBhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 426 9. ZustAnpV Schulmilch-Beihilfen-Verordnung
... In § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung vom 8. November 1985 (BGBl. I S. ...
Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
V. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 491
Artikel 3 MilchMaOrdRuaÄndV Änderung der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung
... erhitzt werden, bevor sie zum Direktverzehr verwendet werden." 3. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ...
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