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Zitierungen von § 21a GüKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21a GüKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GüKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 GüKG Befugnisse (vom 28.07.2021)
... Güterkraftverkehr oder die Aufforderung hierzu, können das Bundesamt oder die nach § 21a zuständigen Behörden von demjenigen, der die Werbemaßnahmen, die Anzeigen oder das ...
§ 19 GüKG Bußgeldvorschriften (vom 02.12.2020)
... 7. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 3 Satz 3 oder § 21a Abs. 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, ... ein Zeichen oder eine Weisung nicht befolgt, 9. entgegen § 12 Abs. 4 Satz 2 oder § 21a Absatz 2 Satz 2 eine Maßnahme nicht gestattet, 10. entgegen § 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 oder ... 2 eine Maßnahme nicht gestattet, 10. entgegen § 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 oder § 21a Abs. 3 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt, ... oder nicht rechtzeitig erbringt, 11. entgegen § 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 oder § 21a Abs. 3 Satz 1 ein Hilfsmittel nicht oder nicht rechtzeitig stellt oder Hilfsdienste nicht oder nicht rechtzeitig ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 17.06.2013 BGBl. I S. 1558
Artikel 1 GüKGuaÄndG Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
... bb) Nummer 6 wird aufgehoben. cc) In Nummer 9 wird die Angabe „§ 21a Abs. 2 Satz 3" durch die Wörter „§ 21a Absatz 2 Satz 2" ersetzt. ... Nummer 9 wird die Angabe „§ 21a Abs. 2 Satz 3" durch die Wörter „§ 21a Absatz 2 Satz 2" ersetzt. b) Absatz 2a wird wie folgt geändert: ... 19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6c, 6d, 6e" ersetzt. 11. § 21a Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Soweit dies zur Durchführung der ...
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2272
Artikel 1 GüKGuaÄndG Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
... einem Unternehmen, das seinen Sitz im Inland hat, begangen wurden." 22. In § 21a Absatz 1 werden die Wörter „Erlaubnisbehörde oder einer anderen von der ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 06.11.2008 BGBl. I S. 2162, 2983
Artikel 1 2. GüKGuaÄndG Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (vom 30.12.2008)
... oder die Aufforderung hierzu, können das Bundesamt oder die nach § 21a zuständigen Behörden von demjenigen, der die Werbemaßnahmen, die Anzeigen oder das ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4306/v59426.htm