interne Verweise§ 2 STzV Antragsverfahren (vom 09.08.2019) ... Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend. (5) Im Fall des § 1 Nummer 3 kann die Teilzeitbeschäftigung frühestens mit der Erklärung des ...
§ 6 STzV Ausschlüsse und Beschränkungen (vom 09.08.2019) ... Wehrdienst wird angerechnet. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht im Fall des § 1 Nummer 3 , sofern die Soldatin oder der Soldat die für die Wehrdienstleistung erforderliche Ausbildung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 8 BwEinsatzBerStG Änderung der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 2 wird folgender § 1 vorangestellt: „§ 1 Zulässigkeit von Teilzeitbeschäftigung ... 1. Dem § 2 wird folgender § 1 vorangestellt: „ § 1 Zulässigkeit von Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung ist in ... 2. Dem § 2 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Im Fall des § 1 Nummer 3 kann die Teilzeitbeschäftigung frühestens mit der Erklärung des ... folgender Satz angefügt: „Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht im Fall des § 1 Nummer 3 , sofern die Soldatin oder der Soldat die für die Wehrdienstleistung erforderliche Ausbildung ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
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