Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.06.2021 aufgehoben

§ 7 - Volkszählungsgesetz 1987 (VZG 1987 k.a.Abk.)

G. v. 08.11.1985 BGBl. I S. 2078; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1649
Geltung ab 15.11.1985; FNA: 29-20 Statistik
| |

§ 7 Erhebungsmerkmale der Arbeitsstättenzählung


§ 7 wird in 3 Vorschriften zitiert

Erhebungsmerkmale der Arbeitsstättenzählung sind:

1.
bei allen Arbeitsstätten

a)
Gemeinde; Träger bei Anstalten oder Einrichtungen von Behörden, der Sozialversicherung, der Kirchen, Verbände und sonstigen Organisationen; Angaben über die wirtschaftliche Tätigkeit und für die Zuordnung zu den Wirtschaftszweigen; Eröffnungsjahr; Neuerrichtung oder Standortverlagerung innerhalb der Gemeinde oder aus einer anderen Gemeinde nach 1980; Niederlassungsart (einzige Arbeitsstätte, Haupt- oder Zweigniederlassung);

b)
jeweils nach Geschlecht: Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Betrieb (tätige Inhaber; unbezahlt mithelfende Familienangehörige; Beamte, Richter, Beamtenanwärter; Angestellte; Facharbeiter; sonstige Arbeiter; Auszubildende); Zahl der Teilzeitbeschäftigten sowie Zahl der ausländischen Arbeitnehmer;

c)
Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs;

2.
bei einzigen Arbeitsstätten oder Hauptniederlassungen außerdem

a)
Eintragung des Unternehmens in die Handwerksrolle für handwerkliche Haupt- oder Nebenbetriebe;

b)
Rechtsform des Unternehmens;

3.
bei Hauptniederlassungen zusätzlich zu den Angaben nach den Nummern 1 und 2

a)
für das ganze Unternehmen

Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit; Zahl der inländischen Zweigniederlassungen; jeweils nach Geschlecht: Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Betrieb (tätige Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, Arbeitnehmer); Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs;

b)
für jede inländische Zweigniederlassung

Gemeinde; Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit; Zahl der tätigen Personen; Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs;

4.
bei Zweigniederlassungen

für das zugehörige Unternehmen

Gemeinde; Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 7 Volkszählungsgesetz 1987

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 VZG 1987 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VZG 1987 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 VZG 1987 Laufende Nummern und Ordnungsnummern
... übernommen werden. Diese Nummern dürfen nur Angaben nach den §§ 5 bis 8 über Gebäude-, Wohnungs-, Haushalts- und Unternehmenszugehörigkeit ...
§ 13 VZG 1987 Erhebungsvordrucke
... oder sachliche Verhältnisse enthalten, die über die Merkmale nach den §§ 5 bis 8 hinausgehen. (2) Die in den Erhebungsvordrucken enthaltenen Fragen können ...
§ 14 VZG 1987 Übermittlung und Veröffentlichung
... fünf Jahre aufzubewahren. (5) Über die Erhebungsmerkmale nach § 7 Nr. 1 Buchstabe b, gegliedert nach Art der wirtschaftlichen Tätigkeit der Arbeitsstätten ... der Arbeitsstätten und Unternehmen sowie über die Erhebungsmerkmale nach § 7 Nr. 3 Buchstaben a und b ohne Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed