Erhebungsmerkmale der Arbeitsstättenzählung sind:
- 1.
- bei allen Arbeitsstätten
- a)
- Gemeinde; Träger bei Anstalten oder Einrichtungen von Behörden, der Sozialversicherung, der Kirchen, Verbände und sonstigen Organisationen; Angaben über die wirtschaftliche Tätigkeit und für die Zuordnung zu den Wirtschaftszweigen; Eröffnungsjahr; Neuerrichtung oder Standortverlagerung innerhalb der Gemeinde oder aus einer anderen Gemeinde nach 1980; Niederlassungsart (einzige Arbeitsstätte, Haupt- oder Zweigniederlassung);
- b)
- jeweils nach Geschlecht: Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Betrieb (tätige Inhaber; unbezahlt mithelfende Familienangehörige; Beamte, Richter, Beamtenanwärter; Angestellte; Facharbeiter; sonstige Arbeiter; Auszubildende); Zahl der Teilzeitbeschäftigten sowie Zahl der ausländischen Arbeitnehmer;
- c)
- Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs;
- 2.
- bei einzigen Arbeitsstätten oder Hauptniederlassungen außerdem
- a)
- Eintragung des Unternehmens in die Handwerksrolle für handwerkliche Haupt- oder Nebenbetriebe;
- b)
- Rechtsform des Unternehmens;
- 3.
- bei Hauptniederlassungen zusätzlich zu den Angaben nach den Nummern 1 und 2
- a)
- für das ganze Unternehmen
Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit; Zahl der inländischen Zweigniederlassungen; jeweils nach Geschlecht: Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Betrieb (tätige Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, Arbeitnehmer); Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs;
- b)
- für jede inländische Zweigniederlassung
Gemeinde; Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit; Zahl der tätigen Personen; Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs;
- 4.
- bei Zweigniederlassungen
für das zugehörige Unternehmen
Gemeinde; Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.