(1) Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- bei der Volks- und Berufszählung:
Vor- und Familiennamen der Haushaltsmitglieder, Straße und Hausnummer; Name der Arbeits- oder Ausbildungsstätte; bei Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften Zahl der Personen, die dort ihre alleinige Wohnung haben;
- 2.
- bei der Gebäude- und Wohnungszählung:
Straße und Hausnummer des Gebäudes; Vor- und Familienname oder Bezeichnung des Eigentümers oder Verwalters; Gemeinde, Straße, Hausnummer des Eigentümers oder Verwalters; bei der Wohnungszählung zusätzlich Vor- und Familienname des Wohnungsinhabers;
- 3.
- bei der Arbeitsstättenzählung:
Name, Bezeichnung von Arbeitsstätten und Unternehmen; Straße und Hausnummer; Bearbeiter des Fragebogens;
- 4.
- bei den Nummern 1 bis 3 zusätzlich Telefonnummer.
(2) Die Hilfsmerkmale Straße und Hausnummer dürfen auch zur Bestimmung der Blockseite (§
15 Abs. 4 Satz 3) und das Hilfsmerkmal Name der Arbeits- oder Ausbildungsstätte nach Absatz 1 Nr. 1 auch zur Überprüfung der Zuordnung der Erwerbstätigen zum Wirtschaftszweig verwendet werden.
§ 10 VZG 1987 Zähler ... Deutschen Demokratischen Republik, das Leerstehen der Wohnung und die Hilfsmerkmale nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 (ohne Angabe des Namens der Arbeits- oder Ausbildungsstätte) und § 8 Abs. 1 ... § 8 Abs. 1 Nr. 1 (ohne Angabe des Namens der Arbeits- oder Ausbildungsstätte) und § 8 Abs. 1 Nr. 3 (ohne Angabe des Bearbeiters des Fragebogens) selbst einzutragen. Dies gilt auch ...
§ 13 VZG 1987 Erhebungsvordrucke ... oder sachliche Verhältnisse enthalten, die über die Merkmale nach den §§ 5 bis 8 hinausgehen. (2) Die in den Erhebungsvordrucken enthaltenen Fragen können ... mündlich, die Vor- und Familiennamen der übrigen Haushaltsmitglieder (§ 8 Abs. 1 Nr. 1) sowie der Vor- und Familienname des Wohnungsinhabers (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) ... (§ 8 Abs. 1 Nr. 1) sowie der Vor- und Familienname des Wohnungsinhabers (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) mündlich oder entsprechend Absatz 4 schriftlich ...
§ 15 VZG 1987 Trennung und Löschung ... Die Hilfsmerkmale nach § 8 sind mit Ausnahme der Hilfsmerkmale Straße und Hausnummer sowie Name der Arbeits- oder ... Straße und Hausnummer sowie Name der Arbeits- oder Ausbildungsstätte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Name, Bezeichnung von Unternehmen und Arbeitsstätten nach § 8 Abs. 1 ... § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Name, Bezeichnung von Unternehmen und Arbeitsstätten nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 unverzüglich nach Durchführung der Eingangskontrollen bei den statistischen ...