Zitierungen von § 15 Volkszählungsgesetz 1987

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 VZG 1987 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VZG 1987 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 VZG 1987 Merkmale
... sind (Erhebungsmerkmale) oder die, vorbehaltlich der Regelung in § 8 Abs. 2 und § 15 Abs. 5, der Durchführung der Zählung dienen (Hilfsmerkmale). Als Erhebungsmerkmal gilt ... der Zählung dienen (Hilfsmerkmale). Als Erhebungsmerkmal gilt auch die Blockseite (§ 15 Abs. 4 Satz 3). (2) Die Erhebungsmerkmale dürfen auf die für die maschinelle ... Weiterverarbeitung bestimmten Datenträger übernommen werden, soweit dies nach § 15 Abs. 4 zugelassen ist oder soweit sie nach § 15 Abs. 5 verwendet werden ... werden, soweit dies nach § 15 Abs. 4 zugelassen ist oder soweit sie nach § 15 Abs. 5 verwendet werden ...
§ 8 VZG 1987 Hilfsmerkmale
... Hilfsmerkmale Straße und Hausnummer dürfen auch zur Bestimmung der Blockseite (§ 15 Abs. 4 Satz 3) und das Hilfsmerkmal Name der Arbeits- oder Ausbildungsstätte nach Absatz 1 ...
§ 14 VZG 1987 Übermittlung und Veröffentlichung
... und Gemeindeverbände erfolgt die Übermittlung auf der Grundlage von Blockseiten (§ 15 Abs. 4 Satz 3). Die Übermittlung ist nur zulässig, wenn durch Landesgesetz eine Trennung ... Aufgaben zuständigen Stellen der Gemeinden und Gemeindeverbände gilt § 15 Abs. 4 Satz 4 entsprechend. (3) Die nach Absatz 1 übermittelten Einzelangaben ...
§ 16 VZG 1987 Unterrichtung
... (§ 14), 7. die Trennung und Löschung (§ 15 ) und 8. die Rechte und Pflichten der Zähler (§ 10, § 13 ...
§ 17 VZG 1987 Verbot der Reidentifizierung
... Die auf Grund dieses Gesetzes erhobenen Merkmale einschließlich der Blockseite (§ 15 Abs. 4 Satz 3) dienen ausschließlich statistischen Zwecken. (2) Eine ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed