Tools:
Update via:
Änderung IV. Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG vom 01.08.2007
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Anordnung DPAGDiszAnOÄndAO am 1. August 2007 und Änderungshistorie der DeutschePostAGDiszAnOHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
IV. a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2007 geltenden Fassung | IV. n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2007 geltenden Fassung durch Anordnung A. v. 10.10.2007 BGBl. 2008 I S. 1769 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) IV. Erlass von Widerspruchsbescheiden | |
(Text alte Fassung) Die Befugnis zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte wird gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes der Service Niederlassung Personalrecht in Dortmund übertragen. | (Text neue Fassung) Die Befugnis zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte wird gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes der Service Niederlassung HR Deutschland in Köln übertragen. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4363/al13856-0.htm