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Zitierungen von § 1 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PflSchSachkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchSachkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1a PflSchSachkV Anerkennung der Befähigungsnachweise aus anderen Mitgliedstaaten bei dauerhafter Tätigkeit (vom 13.07.2010)
... Übt ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates eine in § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 genannte Tätigkeit auf Dauer im Anwendungsbereich dieser ... deutschen Sprachkenntnisse verfügen, 2. ist die Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 in dem Mitgliedstaat, in dem der Staatsangehörige diese ... Ausübung dieser Tätigkeit zu erhalten, 3. ist die Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 in dem Mitgliedstaat, in dem der Staatsangehörige diese ...
§ 1b PflSchSachkV Anerkennung der Befähigungsnachweise aus anderen Mitgliedstaaten bei vorübergehender oder gelegentlicher Tätigkeit (vom 13.07.2010)
... einem anderen Mitgliedstaat vorübergehend oder gelegentlich eine Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 im Anwendungsbereich dieser Verordnung aus, gilt der Nachweis der ...
§ 1d PflSchSachkV Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus anderen Staaten (vom 01.04.2012)
... Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung einer Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 an. § 1c gilt entsprechend. (2) Der Nachweis der ...
§ 3 PflSchSachkV Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung (vom 13.07.2010)
... anzeigepflichtigen Tätigkeit nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes gelten die §§ 1 und 2 entsprechend mit folgender Maßgabe: 1. Abweichend von § 2 Abs. 2 wird ...
§ 6 PflSchSachkV Inkrafttreten
... Bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung können die für die Nachweise nach § 1 Abs. 1 oder § 3 erforderlichen Abschlußzeugnisse vorgelegt, Prüfungen abgelegt und ...
Anlage 1 PflSchSachkV (zu § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 und 2) Abschlusszeugnisse (vom 13.07.2010)
Anlage 2 PflSchSachkV (zu § 1 Absatz 3, § 1a Absatz 4, § 1b Absatz 2 und § 3 Absatz 1) Sachkundenachweis (vom 13.07.2010)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 27 BQFGEG Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
... Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung einer Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 an. § 1c gilt entsprechend. (2) Der Nachweis der ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 02.07.2010 BGBl. I S. 872
Artikel 1 2. PflSchSachkVÄndV
... (BGBl. I S. 885) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden a) die Absätze 3 und 4 aufgehoben und b) der bisherige Absatz ... aufgehoben und b) der bisherige Absatz 5 der neue Absatz 3. 2. Nach § 1 werden folgende §§ 1a bis 1c eingefügt: „§ 1a Anerkennung ... (1) Übt ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates eine in § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 genannte Tätigkeit auf Dauer im Anwendungsbereich dieser ... deutschen Sprachkenntnisse verfügen, 2. ist die Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 in dem Mitgliedstaat, in dem der Staatsangehörige diese ... Ausübung dieser Tätigkeit zu erhalten, 3. ist die Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 in dem Mitgliedstaat, in dem der Staatsangehörige diese ... einem anderen Mitgliedstaat vorübergehend oder gelegentlich eine Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 im Anwendungsbereich dieser Verordnung aus, gilt der Nachweis der ... 2004 (BGBl. I S. 1638)." 6. In Anlage 2 wird der Klammerzusatz „(zu § 1 Abs. 5 und § 3 Abs. 1)" durch den Klammerzusatz „(zu § 1 Absatz 3, § 1a ... „(zu § 1 Abs. 5 und § 3 Abs. 1)" durch den Klammerzusatz „(zu § 1 Absatz 3, § 1a Absatz 4, § 1b Absatz 2 und § 3 Absatz 1)" ...