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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung umschulungs- und fortbildungsrechtlicher Vorschriften (UmFoBRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterin
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
In § 3 Abs. 5 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterin vom 5. August 2003 (BGBl. I S. 1576) wird die Angabe § 5 Abs. 1 und 5" durch die Angabe § 5 Abs. 1 und 2" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung umschulungs- und fortbildungsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 UmFoBRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UmFoBRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 6 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterin
... Restaurantmeisterin vom 5. August 2003 (BGBl. I S. 1576), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 1002) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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