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Anlage 3 - Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

neugefasst durch B. v. 24.03.2003 BGBl. I S. 381; aufgehoben durch § 49 V. v. 06.07.2007 BGBl. I S. 1274
Geltung ab 01.10.1982; FNA: 7831-1-41-17 Tierseuchenbekämpfung
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Anlage 3 (zu § 24 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(BGBl. I 2003 S. 395)

A.
Viehhandelskontrollbuch
Abgabe IdentifizierungÜbernehmer
123456
Ort und Datum
der Übernahme
bisheriger Besitzer
a) Name und
Anschrift
b) Registriernummer
bei Transportunter-
nehmen
c) Kfz-Kennzeichen
des Transport-
fahrzeugs
bei Rindern Ohr-
markennummer;
bei Schweinen Stück-
zahl, ungefähres Alter,
Kennzeichnung;
bei Schafen und
Ziegen Stückzahl,
Kennzeichnung;
bei Pferden Geschlecht,
Farbe, ungefähres
Alter, Abzeichen,
Markierungen;
bei Geflügel Stück-
zahl, Rasse,
ungefähres Alter
Datum der
Abgabe
Name und
Anschrift
gegebenen-
falls Nr. der
Gesundheits-
bescheinigung
      
      
      
      
      



B.
Transportkontrollbuch
123456
a) Ort und
Datum der
Übernahme
b) Uhrzeit des
Verlade-
beginns
c) Abfahrtszeit
Name und Anschrift
des bisherigen
Tierhalters
bei Rindern Ohr-
markennummer;
bei Schweinen Stück-
zahl, ungefähres Alter,
Kennzeichnung;
bei Schafen und
Ziegen Stückzahl,
Kennzeichnung;
bei Pferden Geschlecht,
Farbe, ungefähres
Alter, Abzeichen,
Markierungen;
bei Geflügel Stück-
zahl, Rasse,
ungefähres Alter
Datum und
Zeitpunkt der
Übergabe
Fahrtziel
Name und
Anschrift des
Übernehmers
gegebenen-
falls Nr. der
Gesundheits-
bescheinigung
      
      
      
      
      



C.
Desinfektionskontrollbuch
123456
Datum des
Transports
Art der beförderten
Tiere
Datum der
Desinfektion
Ort der
Desinfektion
Desinfektions-
mittel/
eingesetzte
Konzentration
Name und
Anschrift des
Betreibers der
Desinfektions-
einrichtung
      
      
      
      
      




 

Zitierungen von Anlage 3 ViehVerkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViehVerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 ViehVerkV Form, Aufbewahrung und Vorlage
... als ein Buch geführt werden. Die Kontrollbücher müssen dem Muster der Anlage 3 entsprechen. (2) Die Eintragungen sind unverzüglich nach Ausführung der ...