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§ 6 - Butterverordnung (ButterV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 03.02.1997 BGBl. I S. 144; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362
Geltung ab 08.02.1997; FNA: 7842-13 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 6 Qualitätsanforderungen



(1) Butter erfüllt die Voraussetzungen der Handelsklasse "Deutsche Markenbutter", wenn sie

1.
in einer Molkerei hergestellt worden ist, die nach § 8 berechtigt ist, für die von ihr hergestellte Butter die Bezeichnung "Deutsche Markenbutter" zu führen, und

2.
für jede der in § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 genannten Eigenschaften mit mindestens vier Punkten bewertet worden ist.

(2) Butter erfüllt die Voraussetzungen der Handelsklasse "Deutsche Molkereibutter", wenn sie

1.
in einer Molkerei hergestellt worden ist und

2.
für jede der in § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 genannten Eigenschaften mit mindestens drei Punkten bewertet worden ist.

(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Nr. 2 erfüllt Butter, die zur Abgabe an andere als Verbraucher bestimmt ist, die Voraussetzungen als Handelsklasse auch ohne Bewertung der in § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 genannten Streichfähigkeit.

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Zitierungen von § 6 Butterverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ButterV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ButterV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ButterV Inverkehrbringen nach Handelsklassen
... nach Maßgabe des § 5 hergestellt ist und die Qualitätsanforderungen nach § 6 erfüllt. Handelsklassen sind Deutsche Markenbutter und Deutsche ...
§ 7 ButterV Prüfung der Handelsklasse
... der Nummer 5 der Anlage 1 durchzuführen. In diesem Rahmen sind, unbeschadet des § 6 Abs. 3, folgende Eigenschaften zu prüfen und zu bewerten: 1. die ...
§ 8 ButterV Markenberechtigung
... § 7 Abs. 1 bei jeder Butterprobe die Anforderungen des § 5 Abs. 1 bis 4 und des § 6 Abs. 1 erfüllt werden. (2) Die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung ... sechs Monate mehr als ein Drittel nicht die Anforderungen des § 5 Abs. 1 bis 4 oder § 6 Abs. 1 Nr. 2 erfüllt, 2. bei der Prüfung der Butter nach § ... Prüfungen nach § 7 Abs. 1 die Anforderungen des § 5 Abs. 1 bis 4 und des § 6 Abs. 1 Nr. 2 wieder erfüllt. Diese Prüfungen können im Benehmen mit der ... Prüfung der ersten, nach Wiederaufnahme der Produktion hergestellten Butter die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 erforderliche Punktzahl nicht ergibt oder 2. die Herstellung ...
§ 11 ButterV Zusätzliche Kennzeichnung
... Angaben enthält: 1. als Verkehrsbezeichnung a) im Falle des § 6 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, die Bezeichnung "Deutsche Markenbutter" und  ... Abs. 3, die Bezeichnung "Deutsche Markenbutter" und b) im Falle des § 6 Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 3, die Bezeichnung "Deutsche Molkereibutter",  ...
§ 12 ButterV Butter aus anderen Mitgliedstaaten
... an 1. Herstellung und Qualität nach den §§ 5 und 6 Abs. 1 Nr. 2 sowie 2. Kennzeichnung und Verpackung nach dem folgenden ... Landesrecht zuständigen Behörden prüfen die Qualitätsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 beim Inverkehrbringen im Geltungsbereich der ...
§ 13 ButterV Gütezeichen für Markenbutter
... Prüfzertifikat erhalten hat, wonach die Butter die Qualitätsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 erfüllt. (4) Für Widerruf, Wiedererteilung und Erlöschen ...