Zitierungen von § 6 Butterverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ButterV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ButterV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ButterV Inverkehrbringen nach Handelsklassen
... nach Maßgabe des § 5 hergestellt ist und die Qualitätsanforderungen nach § 6 erfüllt. Handelsklassen sind Deutsche Markenbutter und Deutsche ...
§ 7 ButterV Prüfung der Handelsklasse
... der Nummer 5 der Anlage 1 durchzuführen. In diesem Rahmen sind, unbeschadet des § 6 Abs. 3, folgende Eigenschaften zu prüfen und zu bewerten: 1. die ...
§ 8 ButterV Markenberechtigung
... § 7 Abs. 1 bei jeder Butterprobe die Anforderungen des § 5 Abs. 1 bis 4 und des § 6 Abs. 1 erfüllt werden. (2) Die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung ... sechs Monate mehr als ein Drittel nicht die Anforderungen des § 5 Abs. 1 bis 4 oder § 6 Abs. 1 Nr. 2 erfüllt, 2. bei der Prüfung der Butter nach § ... Prüfungen nach § 7 Abs. 1 die Anforderungen des § 5 Abs. 1 bis 4 und des § 6 Abs. 1 Nr. 2 wieder erfüllt. Diese Prüfungen können im Benehmen mit der ... Prüfung der ersten, nach Wiederaufnahme der Produktion hergestellten Butter die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 erforderliche Punktzahl nicht ergibt oder 2. die Herstellung ...
§ 11 ButterV Zusätzliche Kennzeichnung
... Angaben enthält: 1. als Verkehrsbezeichnung a) im Falle des § 6 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, die Bezeichnung "Deutsche Markenbutter" und  ... Abs. 3, die Bezeichnung "Deutsche Markenbutter" und b) im Falle des § 6 Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 3, die Bezeichnung "Deutsche Molkereibutter",  ...
§ 12 ButterV Butter aus anderen Mitgliedstaaten
... an 1. Herstellung und Qualität nach den §§ 5 und 6 Abs. 1 Nr. 2 sowie 2. Kennzeichnung und Verpackung nach dem folgenden ... Landesrecht zuständigen Behörden prüfen die Qualitätsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 beim Inverkehrbringen im Geltungsbereich der ...
§ 13 ButterV Gütezeichen für Markenbutter
... Prüfzertifikat erhalten hat, wonach die Butter die Qualitätsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 erfüllt. (4) Für Widerruf, Wiedererteilung und Erlöschen ...


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