interne Verweise§ 33a GWB Schadensersatzpflicht (vom 19.01.2021) ... Wer einen Verstoß nach § 33 Absatz 1 vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens ...
§ 33c GWB Schadensabwälzung (vom 15.07.2021) ... ist ausgeglichen, soweit der Abnehmer einen Preisaufschlag, der durch einen Verstoß nach § 33 Absatz 1 verursacht worden ist, an seine Abnehmer (mittelbare Abnehmer) weitergegeben hat ...
§ 33h GWB Verjährung (vom 07.11.2023) ... Ansprüche aus § 33 Absatz 1 und § 33a Absatz 1 verjähren in fünf Jahren. (2) Die ... die den Anspruch begründen, und davon, dass sich daraus ein Verstoß nach § 33 Absatz 1 ergibt, sowie b) von der Identität des Rechtsverletzers und 3. der den ... des Rechtsverletzers und 3. der den Anspruch begründende Verstoß nach § 33 Absatz 1 beendet worden ist. (3) Ansprüche aus § 33 Absatz 1 und § 33a Absatz 1 ... Verstoß nach § 33 Absatz 1 beendet worden ist. (3) Ansprüche aus § 33 Absatz 1 und § 33a Absatz 1 verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob ... an, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Verstoß nach § 33 Absatz 1 beendet wurde. (4) Im Übrigen verjähren die Ansprüche in 30 Jahren nach ... (4) Im Übrigen verjähren die Ansprüche in 30 Jahren nach dem Verstoß nach § 33 Absatz 1 , der den Schaden ausgelöst hat. (5) Verjährung tritt ein, wenn eine der ... 1, 3 oder 4 abgelaufen ist. (6) Die Verjährung eines Anspruchs nach § 33 Absatz 1 oder nach § 33a Absatz 1 wird gehemmt, wenn 1. eine Kartellbehörde ... im Hinblick auf eine Untersuchung oder auf ihr Verfahren wegen eines Verstoßes im Sinne des § 33 Absatz 1 trifft; 2. die Europäische Kommission oder eine Wettbewerbsbehörde eines ...
§ 34a GWB Vorteilsabschöpfung durch Verbände (vom 02.12.2020) ... von Abnehmern oder Anbietern einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, kann von den gemäß § 33 Absatz 4 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten auf Herausgabe dieses ...
§ 56 GWB Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung (vom 07.11.2023) ... oder die Auskunft der Erhebung eines Schadensersatzanspruchs wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 oder der Vorbereitung dieser Erhebung dienen soll, ist sie auf Einsicht in Entscheidungen nach den ...
§ 89a GWB Streitwertanpassung, Kostenerstattung (vom 09.06.2017) ... Macht in einer Rechtsstreitigkeit, in der ein Anspruch nach den §§ 33 , 33a Absatz 1 oder § 34a geltend gemacht wird, eine Partei glaubhaft, dass die Belastung mit ...
§ 89c GWB Offenlegung aus der Behördenakte (vom 07.11.2023) ... Akte oder die Auskunft der Erhebung eines Schadensersatzanspruchs wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 oder der Vorbereitung dieser Erhebung dienen soll. Das Recht, aufgrund dieser ...
§ 89d GWB Beweisregeln (vom 09.06.2017) ... in einem Rechtsstreit über einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 erbringen, wenn derjenige, dem die Einsicht gewährt worden ist, oder dessen Rechtsnachfolger ... in einem Rechtsstreit über einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 erbringen. (3) Beweismittel im Sinne von § 33g Absatz 5, die allein durch Einsicht ... in einem Rechtsstreit über einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 erbringen, bis die Wettbewerbsbehörde ihr Verfahren vollständig durch Erlass einer ... in einem Rechtsstreit über einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 oder über einen Anspruch nach § 33g Absatz 1 oder Absatz 2 nur Anwendung, soweit in ...
§ 187 GWB Übergangs- und Schlussbestimmungen (vom 12.12.2024) ... sind. § 33h ist auf nach dem 26. Dezember 2016 entstandene Ansprüche nach § 33 Absatz 1 oder § 33a Absatz 1 sowie auf vor dem 27. Dezember 2016 entstandene Unterlassungs-, ... und Schadensersatzansprüche wegen eines Verstoßes gegen eine Vorschrift im Sinne des § 33 Absatz 1 oder gegen eine Verfügung der Kartellbehörde anzuwenden, die am 9. Juni 2017 noch nicht ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 69 SGB V Anwendungsbereich (vom 19.01.2021) ... sind. (2) Die §§ 1 bis 3 Absatz 1, die §§ 19 bis 21, 32 bis 34a, 48 bis 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 6 bis 11, Absatz 3 Nummer 1 und 2 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 1 AMNOG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... gefasst: „(2) Die §§ 1, 2, 3 Absatz 1, §§ 19, 20, 21, 32 bis 34a, 48 bis 80, 81 Absatz 2 Nummer 1, 2a und 6, Absatz 3 Nummer 1 und 2, Absatz 4 bis 10 und ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels
G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2966
Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2506, 4455
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... 2 Satz 1 Nummer 3 entsprechend." 11. In § 34a Absatz 1 wird die Angabe „ § 33 Absatz 2" durch die Angabe „§ 33 Absatz 4" ersetzt. 12. § 35 ... In § 34a Absatz 1 wird die Angabe „§ 33 Absatz 2" durch die Angabe „ § 33 Absatz 4" ersetzt. 12. § 35 wird wie folgt geändert: a) In ... oder die Auskunft der Erhebung eines Schadensersatzanspruchs wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 oder der Vorbereitung dieser Erhebung dienen soll, ist sie auf Einsicht in Entscheidungen nach den ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... Vereinbarungen Abschnitt 2 Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung § 33 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch § 33a Schadensersatzpflicht ... etwas anderes vereinbart ist." b) In Absatz 4 wird die Angabe „ § 33 Absatz 2 " durch die Angabe „§ 33 Absatz 4" ersetzt. 6a. § 21 Absatz 3 ... b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 33 Absatz 2" durch die Angabe „ § 33 Absatz 4 " ersetzt. 6a. § 21 Absatz 3 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ... eine Sektoruntersuchung nach Absatz 5 für vier Monate ausgeschlossen." 17. § 33 wird durch die folgenden §§ 33 bis 33h ersetzt: „§ 33 ... 5 für vier Monate ausgeschlossen." 17. § 33 wird durch die folgenden §§ 33 bis 33h ersetzt: „§ 33 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch ... 17. § 33 wird durch die folgenden §§ 33 bis 33h ersetzt: „ § 33 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (1) Wer gegen eine Vorschrift dieses Teils ... § 33a Schadensersatzpflicht (1) Wer einen Verstoß nach § 33 Absatz 1 vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens ... § 33h Verjährung (1) Ansprüche aus § 33 Absatz 1 und § 33a Absatz 1 verjähren in fünf Jahren. (2) Die ... die den Anspruch begründen, und davon, dass sich daraus ein Verstoß nach § 33 Absatz 1 ergibt, sowie b) von der Identität des Rechtsverletzers und 3. der ... des Rechtsverletzers und 3. der den Anspruch begründende Verstoß nach § 33 Absatz 1 beendet worden ist. (3) Ansprüche aus § 33 Absatz 1 und § 33a Absatz 1 ... Verstoß nach § 33 Absatz 1 beendet worden ist. (3) Ansprüche aus § 33 Absatz 1 und § 33a Absatz 1 verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob ... an, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Verstoß nach § 33 Absatz 1 beendet wurde. (4) Im Übrigen verjähren die Ansprüche in 30 Jahren nach ... (4) Im Übrigen verjähren die Ansprüche in 30 Jahren nach dem Verstoß nach § 33 Absatz 1 , der den Schaden ausgelöst hat. (5) Verjährung tritt ein, wenn eine der ... Absätzen 1, 3 oder 4 abgelaufen ist. (6) Die Verjährung eines Anspruchs nach § 33 Absatz 1 oder nach § 33a Absatz 1 wird gehemmt, wenn 1. eine Kartellbehörde ... im Hinblick auf eine Untersuchung oder auf ihr Verfahren wegen eines Verstoßes im Sinne des § 33 Absatz 1 trifft; 2. die Europäische Kommission oder eine Wettbewerbsbehörde eines ... Kostenerstattung". b) In Absatz 1 werden die Wörter „ein Anspruch nach § 33 oder § 34a" durch die Wörter „ein Anspruch nach den §§ 33, 33a ... Anspruch nach § 33 oder § 34a" durch die Wörter „ein Anspruch nach den §§ 33 , 33a Absatz 1 oder § 34a" ersetzt. c) Folgender Absatz 3 wird ... Akte oder die Auskunft der Erhebung eines Schadensersatzanspruchs wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 oder der Vorbereitung dieser Erhebung dienen soll. Das Recht, aufgrund dieser Vorschriften ... in einem Rechtsstreit über einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 erbringen, wenn derjenige, dem die Einsicht gewährt worden ist, oder dessen Rechtsnachfolger ... in einem Rechtsstreit über einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 erbringen. (3) Beweismittel im Sinne von § 33g Absatz 5, die allein durch ... in einem Rechtsstreit über einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 erbringen, bis die Wettbewerbsbehörde ihr Verfahren vollständig durch Erlass einer ... in einem Rechtsstreit über einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes nach § 33 Absatz 1 oder über einen Anspruch nach § 33g Absatz 1 oder Absatz 2 nur Anwendung, soweit in ... entstanden sind. § 33h ist auf nach dem 26. Dezember 2016 entstandene Ansprüche nach § 33 Absatz 1 oder § 33a Absatz 1 sowie auf vor dem 27. Dezember 2016 entstandene Unterlassungs-, ... und Schadensersatzansprüche wegen eines Verstoßes gegen eine Vorschrift im Sinne des § 33 Absatz 1 oder gegen eine Verfügung der Kartellbehörde anzuwenden, die am 9. Juni 2017 noch nicht ...
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4400/v60796.htm