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§ 13 - Milch- und Margarinegesetz (MilchMargG k.a.Abk.)
G. v. 25.07.1990 BGBl. I S. 1471; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 22 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 7842-10 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Geltung ab 01.08.1990; FNA: 7842-10 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 13 Anhörung von Sachkennern
Vor Erlaß von Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz soll ein jeweils auszuwählender Kreis von Sachkennern aus der Wissenschaft, der Verbraucherschaft und der beteiligten Wirtschaft gehört werden.
Text in der Fassung des Artikels 13 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz G. v. 17. März 2009 BGBl. I S. 550 m.W.v. 25. März 2009
Frühere Fassungen von § 13 Milch- und Margarinegesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.03.2009 | Artikel 13 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz vom 17.03.2009 BGBl. I S. 550 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13 Milch- und Margarinegesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 MilchMargG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchMargG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 13 MEG III Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
... Der bisherige Fünfte Abschnitt wird Vierter Abschnitt. 10. Der bisherige § 13 wird § 8, und in Nummer 2 wird die Angabe „§ 15 Nr. 1" durch die Angabe ... § 9 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 13 " durch die Angabe „§ 8" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... § 10 und wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 13 Nr. 2" durch die Angabe „§ 8 Nr. 2" ersetzt. b) In Nummer 2 wird ... 13. Der bisherige § 16 wird § 11 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 13 " durch die Angabe „§ 8" und die Angabe „§ 14" durch die ... Abschnitt. 15. Die bisherigen §§ 17 bis 21 werden die §§ 12 bis ...
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