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Artikel 13 - Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung des Milch- und Margarinegesetzes


Artikel 13 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. März 2009 MilchMargG § 2, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8, § 10, § 11, § 12, § 13, § 14, § 15, § 16, § 17, § 18, § 19, § 20, § 21

Das Milch- und Margarinegesetz vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), zuletzt geändert durch Artikel 199 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 3 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„a)
ein Erzeugnis im Sinne des Teils B der Anlage zu Anhang XV der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. EU Nr. L 299 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung oder".

b)
Nummer 4 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„a)
ein Erzeugnis im Sinne des Teils C der Anlage zu Anhang XV der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 oder".

2.
Der Zweite Abschnitt wird aufgehoben.

3.
Der bisherige Dritte Abschnitt wird Zweiter Abschnitt und die Überschrift des Zweiten Abschnitts wird wie folgt gefasst:

„Zweiter Abschnitt Ermächtigungen, Zulassung von Ausnahmen".

4.
Der bisherige § 7 wird § 3 und wie folgt geändert:

a)
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Erhalt und zur Förderung der Qualität von Erzeugnissen im Sinne des § 1 Abs. 1

1.
Anforderungen an die Sachkunde für die in einem milchwirtschaftlichen Unternehmen für den milchwirtschaftlichen Betrieb Verantwortlichen zu bestimmen sowie

2.
Art und Weise des Nachweises der Sachkunde zu regeln.

In der Rechtsverordnung nach Satz 1 kann vorgeschrieben werden, dass im Falle des Nichterfüllens bestimmter Anforderungen oder des nicht ausreichenden Nachweises der Sachkunde dem Verantwortlichen das Führen eines milchwirtschaftlichen Betriebes ganz oder teilweise untersagt oder nur unter Auflagen gestattet werden kann."

5.
Der bisherige § 8 wird § 4 und in Absatz 1 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „§ 3 Abs. 1" ersetzt.

6.
Der bisherige Vierte Abschnitt wird Dritter Abschnitt.

7.
Die bisherigen §§ 10 und 11 werden die §§ 5 und 6.

8.
Der bisherige § 12 wird § 7 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Abs. 6 und § 7" durch die Angabe „§ 3" ersetzt.

9.
Der bisherige Fünfte Abschnitt wird Vierter Abschnitt.

10.
Der bisherige § 13 wird § 8, und in Nummer 2 wird die Angabe „§ 15 Nr. 1" durch die Angabe „§ 10 Nr. 1" ersetzt.

11.
Der bisherige § 14 wird § 9 und wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 13" durch die Angabe „§ 8" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „§ 3 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 2" ersetzt.

bb)
Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3.
einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,".

cc)
In Nummer 4 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „§ 3" und die Angabe „§ 15 Nr. 2" durch die Angabe „§ 10 Nr. 2" ersetzt.

12.
Der bisherige § 15 wird § 10 und wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „§ 13 Nr. 2" durch die Angabe „§ 8 Nr. 2" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 14 Abs. 2 Nr. 4" durch die Angabe „§ 9 Abs. 2 Nr. 4" ersetzt.

13.
Der bisherige § 16 wird § 11 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 13" durch die Angabe „§ 8" und die Angabe „§ 14" durch die Angabe „§ 9" ersetzt.

14.
Der bisherige Sechste Abschnitt wird Fünfter Abschnitt.

15.
Die bisherigen §§ 17 bis 21 werden die §§ 12 bis 16.



 

Zitierungen von Artikel 13 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 MEG III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MEG III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Eingangsformel MilchRÄndV
... 1 des Milch- und Margarinegesetzes vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), der zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, im Einvernehmen mit ... 2 des Milch- und Margarinegesetzes vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), der zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, - des ...

Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 929
Eingangsformel LMHuaÄndV
... 1 des Milch- und Margarinegesetzes vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), der zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, im Einvernehmen mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 22 BMELV-EUAnpG Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
... Das Milch- und Margarinegesetz vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, wird wie folgt ...