§ 16 Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Milchgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. August 1989 (BGBl. I S. 1556), außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
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