Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 12 Milch- und Margarinegesetz vom 15.12.2010

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 12 Milch- und Margarinegesetz, alle Änderungen durch Artikel 22 BMELV-EUAnpG am 15. Dezember 2010 und Änderungshistorie des MilchMargG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 12 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2010 geltenden Fassung
§ 12 n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 22 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 12 Angleichung an Gemeinschaftsrecht


(Text neue Fassung)

§ 12 Angleichung an Unionsrecht


vorherige Änderung

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können auch zum Zwecke der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erlassen werden, soweit dies zur Durchführung von Verordnungen, Richtlinien oder Entscheidungen des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen, erforderlich ist.



Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können auch zum Zwecke der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlassen werden, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen, erforderlich ist.