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§ 3 - Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (HWirtMeistPrV k.a.Abk.)
§ 3 Gliederung der Meisterprüfung
(1) Die Meisterprüfung umfasst die Teile
- 1.
- Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen,
- 2.
- Betriebs- und Unternehmensführung,
- 3.
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
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