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Zitierungen von § 51 BörsG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 49 BörsG Zulassung; Einbeziehung
... unberührt. (2) Für den Antrag auf Zulassung gelten vorbehaltlich des § 51 Abs. 5 die Vorschriften des § 30 Abs. 2. Über die Zulassung entscheidet die ...
§ 50 BörsG Börsenordnung
... (2) Die Börsenordnung muss insbesondere Bestimmungen enthalten über die nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 und 2 notwendigen Anforderungen und Angaben sowie über den Zeitpunkt und die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4445/v61356.htm