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Zitierungen von § 52 BörsG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 49 BörsG Zulassung; Einbeziehung
... einbezogen werden, wenn sie an dieser Börse nicht zum amtlichen Markt zugelassen sind. § 52 bleibt unberührt. (2) Für den Antrag auf Zulassung gelten vorbehaltlich des ...
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