Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Geschmacksmusterverordnung
V. v. 10.05.2010 BGBl. I S. 581
Artikel 1 2. GeschmMVÄndV Änderung der Geschmacksmusterverordnung ... „§ 17a Schutzverweigerung bei internationalen Eintragungen § 17b Umschreibung internationaler Eintragungen". 2. Dem § 4 Absatz 1 wird ... 10 und 11" ersetzt. 4. Nach § 17 werden die folgenden §§ 17a und 17b eingefügt: „§ 17a Schutzverweigerung bei internationalen ... an dem das Internationale Büro die Mitteilung absendet, Stellung nehmen. § 17b Umschreibung internationaler Eintragungen Das Deutsche Patent- und Markenamt erteilt ...
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