Der Antrag auf Erweiterung der Besetzung von ist Schiedsstelle der demjenigen, der die Schiedsstelle anruft, zugleich mit der Anrufung (§
31 Abs. 1), von dem anderen Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des die Anrufung enthaltenden Antrags (§
31 Abs. 2) zu stellen.