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§ 10 - Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG)

Artikel 3 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2394; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 931-6 Bundeseisenbahnen
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§ 10 Übergangsregelungen



(1) § 4a Absatz 1 und 5 ist erst ab dem 1. März 2017 anzuwenden.

(2) § 4a Absatz 2 und 3 ist erst ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden.

(3) Für vor dem 6. Dezember 2020 eingereichte Pläne wird das Anhörungsverfahren von den Ländern fortgeführt.



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Frühere Fassungen von § 10 BEVVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.12.2018Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
vom 29.11.2018 BGBl. I S. 2237
aktuell vorher 05.07.2017Artikel 2 Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung
vom 27.06.2017 BGBl. I S. 2085
aktuell vorher 02.09.2016Artikel 3 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
vom 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
aktuellvor 02.09.2016früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 BEVVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BEVVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEVVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2237
Artikel 3 FStrGuaÄndG Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes
... und Anhörungsbehörde." 2. Dem § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Für vor dem 6. Dezember 2020 ...

Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2085
Artikel 2 EUNeuOG Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes
... fort." 3. Die bisherigen §§ 6 und 7 werden die §§ 9 und 10 ...

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
Artikel 3 ERegGEG Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes
... noch berufliche Aufgaben wahrnehmen." 3. Die folgenden §§ 6 und 7 werden angefügt: „§ 6 Zusammenarbeit zwischen Regulierungs-, ... bevor das Verfahren von der zuständigen Behörde abgeschlossen wird. § 7 Übergangsregelungen (1) § 4a Absatz 1 und 5 ist erst ab dem 1. März ...